Modul „Bewachungsgewerbe“

Um beruflich als Waffenträger im Bewachungsgewerbe arbeiten zu dürfen, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die normale Waffen-Sachkunde (Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen, Erben etc.) für diese Art der Beschäftigung nicht ausreichend ist.

Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) bestimmt dazu in Ziffer 7.5.1 folgendes:

„(…) Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen (ist) an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.“

Diese zusätzlichen Stunden müssen für folgende zusätzliche Themen genutzt werden:
– Bewachungsverordnung (BewachV)
– Unfallverhütungsvorschriften (DGVU 23 und 23a)
– Notwehr / Notstand (§ 32 StGB etc.)
– erweitertes praktisches Schießtraining

Aus diesen Gründen findet der zusätzlich erforderliche Unterricht entweder am Freitag dem normalen Kurs vorgelagert oder an einem gesonderten Tag statt, um diese zusätzlichen 10 Unterrichtseinheiten zu gewährleisten.

Setzen Sie sich bei Interesse an diesem Zusatzmodul bitte vorher mit mir in Verbindung (Email: Kontakt(at)Sachkunde-Neu-Ulm.de oder telefonisch: 0173-1677368). Wir werden sicher einen gemeinsamen Termin finden.

Für den Grundkurs (22 Unterrichtseinheiten), den Sie ebenfalls besuchen müssen, gelten grundsätzlich folgende Unterrichtszeiten:
Freitag vom 18:00 bis ~ 22:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis ~17:00 Uhr
Sonntags von 09:00 bis ~ 17:00 Uhr

Bei der Anmeldung geben Sie bitte an, dass Sie den Kurs für berufliche Zwecke im Bewachungsgewerbe benötigen. Wegen der zusätzlichen Ausbildung werden auch erhöhte Kosten auf Sie zukommen. Der Kurs für Bewachungsgewerbe kostet 250 € plus Munitionskosten (20-30€). Beinhaltet sind alle Kosten für den Kurs (theoretische und praktische Ausbildung, Standmiete, Waffennutzung etc.), nicht jedoch Verpflegung, Reisekosten etc..

Die Teilnahmebescheinigung wird explizit mit dem Zusatz „für das Bewachungsgewerbe“ versehen.

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