Um beruflich als Waffenträger im Bewachungsgewerbe arbeiten zu dürfen, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die normale Waffen-Sachkunde (für Sportschützen, Brauchtumsschützen etc.) für diese Art der Beschäftigung nicht ausreichend ist.

Bevor Sie einen Kurs belegen, informieren Sie sich hier –> Modul Bewachungsgewerbe

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